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Unternehmensberatung

AVGS-Coaching in Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Bun­des­agen­tur für Arbeit oder dem Jobcenter unter bestimm­ten Voraussetzungen ausgestellt. Ziel ist es, in ei­nem Coaching vor allem fehlendes oder nicht aktuelles Wis­sen aufzubauen oder aufzu­frischen, Fach­wissen zu erweitern oder grundlegende Kenntnisse zu erlernen.

Mit einem AVGS von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten Sie bei uns in Zu­sam­men­arbeit mit dem bundes­weit agierenden Netzwerk von Erfolgspfad ein qualifiziertes Coaching für Ihre Exis­tenz­gründung oder Bewerbung.


Unser Angebot für ein AVGS-Coaching im norddeutschen Raum

 

Sollten Sie bereits einen Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gutschein der Arbeitsagentur haben, können Sie folgende Leistungen bei uns in Anspruch nehmen:



AVGS Existenzgründer Coaching aus der Arbeits­losigkeit:

In unserem Existenzgründercoaching ver­mitteln wir Ihnen alle rele­van­ten betriebs­wirt­schaft­lichen Kenntnisse, die Sie als Existenzgründer benötigen. Außerdem entwi­ckeln wir mit Ihnen gemeinsam ein trag­fä­higes Geschäfts­konzept und erarbeit­en konkrete Maßnahmen. Selbst­verständlich unter­stüt­zen wir Sie auch bei der Umsetzung und helfen Ihnen, eine Ent­schei­dungs­grundlage aufzubauen.
Am Ende des Coachings halten Sie ein fertig geschnürtes Paket in den Händen und können direkt starten. Dies beinhaltet in der Regel auch die Fachkundige Stellungnahme für Ihre Arbeitsagentur.
Sollten nach Ablauf des AVGS noch Fragen auftauchen, können Sie auch dann noch an uns wenden und wir werden Ihnen best­möglich helfend zur Seite stehen.

 

AVGS-Coaching für Hildesheim - AbaCube Unternehmensberatung KG



AVGS in Hildesheim - AbaCube Unternehmensberatung

 

Haben Sie Anspruch auf einen AVGS?

Wenn Sie derzeit arbeitslos gemeldet sind, haben Sie die Mög­lich­keit über Ihre Arbeits­agentur oder Ihr Jobcenter einen Aktivierungs- und Ver­mitt­lungsgutschein zu beantragen.

Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben Sie unter den folgenden Voraussetzungen:



1.

Es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.

2.

Sie sind vor Beantragung des AVGS innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeits­los. Sie sind noch nicht vermittelt.

3.

Dies trifft zumeist dann zu, wenn Sie regulär bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind.



Aber auch ohne Rechtsanspruch können Sie einen AVGS beantragen. Dies gilt ebenso für Leistungsempfänger des Jobcenters. In den Fällen liegt die Ent­schei­dung im Ermessen Ihres zuständigen Fallmanagers. Für die Bean­tra­gung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld über Ihre Möglich­keiten und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.




Was kostet das AVGS-Coaching?

Wenn Sie im Besitz eines AVGS sind, ist das Coaching zur Existenz­gründung oder das Bewerbertraining für Sie kostenfrei. Die tat­säch­lichen Kosten werden in diesem Fall von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter getragen.

Sollten Sie keinen Aktivierungs- und Vermitt­lungsgutschein erhalten, können Sie sich natürlich dennoch von uns beraten lassen. Sprechen Sie uns einfach an – wir schauen dann gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen.


AVGS-Coaching buchen in Hildesheim - AbaCube Unternehmensberatung



Terminvereinbarung


Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr kostenloses Erstgespräch und gehen
Sie damit den ersten großen Schritt in Richtung Ihrer Existenzgründung.

Tel.: +49(0)151 – 599 30 634

Termine nach Vereinbarung:
Mo – Sa von 08.30 – 18.00 Uhr


 

 
 
 
 
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